23. Mai 2012 Jürgen Sauermann

Kaum Ergebnisse bei der Anhörung zum Waffenrecht

Der Innenausschuss des Bundestages diskutierte diesen Montag, den 21. Mai 2012, in einer Anhörung mögliche Änderungen im bundesdeutschen Waffenrecht. Anlass waren Anträge der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Darin wird das Verbot von halbautomatischen und großkalibrigen Waffen, Einschränkungen beim Erwerb von Anscheinswaffen und die Lagerung von Munition außerhalb von Wohnungen (in Schützenhäusern) gefordert. Alle halbautomatischen Waffen, die mit einer Hand bedient werden können, sollen gegen finanzielle Entschädigung eingesammelt und vernichtet werden.

Alle Sachverständigen der Anhörung waren sich einig, dass diese Forderungen kaum einen Sicherheitsgewinn bringen und Amokläufe nicht verhindern werden. Ein Großteil der Waffen in Deutschland sind illegal. Es wird geschätzt, dass 20 Millionen illegale Waffen im Umlauf sind. Bei den legalen Waffen (rund 10 Millionen Waffen) sind der Großteil sogenannte Erbwaffen. Der Antrag der Grünen betrifft aber nur die Waffen von Jägern und Sportschützen. Bei den Jägern allerdings stehen gesetzliche Forderungen zur weidgerechten Tötung von Tieren der Gesetzesinitiative der Grünen entgegen. So sind etwa besonders schussstarke Waffen zur Tötung verletzter Tiere vorgesehen. Die Grünen wollen aber solche Waffen, wegen ihrer Gefährlichkeit bei krimineller Anwendung verbieten. Auch wird die Lagerung von Munition und Waffen in den Schützenhäusern von den Sachverständigen als Risiko angesehen, da sich viele Schießanlagen in abgelegenen und nur schwer zu überwachenden Gegenden befinden. Kriminelle könnten sich von solchen „Waffenlagern“ geradezu angezogen fühlen. Die Sportschützen hingegen beklagen, dass ein Großteil der Disziplinen mit selbstladenden Waffen durchgeführt werden und ein Verbot ihre Sportausübung unmöglich machen würde.

Über viele Schlussfolgerungen der Sachverständigen muss weiter nachgedacht werden, doch fiel auf, dass kaum einer von ihnen Vorschläge unterbreitet hat wie man die Zahl der Schusswaffen in der Gesellschaft verringern und das Risiko von Amokläufen verhindern kann. Der Verdacht, dass aller Parteien außer Grüne und LINKE, aus Angst um Wählerstimmen und vor der wohlorganisierten Waffenlobby, nur Interessenvertreter von Waffenbesitzern als Sachverständige benannt zu haben, lag auf der Hand.

Die Forderung des Sachverständigen Lars Winkelsdorf, für einer straffreien Amnesty zur Abgabe von Waffen und zur Legalisierung unangemeldeter Waffen, wurde hingegen von allen Abgeordneten begrüßt. Nur so kann man das Problem der illegalen Waffen angehen.

Die Vorschläge der Grünen mögen angesichts der vielen Schusswaffen in Deutschland naiv und unausgereift erscheinen, doch zumindest gehen sie das Problem des Schusswaffenmissbrauchs an. So wie die Grünen unterstützt auch die LINKE die Forderung nach verstärkter Forschung, welche  Aspekte des legalen Waffenbesitzes besonders problematisch sind. Dann muss gesetzgeberisch gehandelt werden. Bisher kam es nach jedem Amoklauf lediglich zu aktionistischen Reaktionen der Politik. Auch müssen alternative Möglichkeiten des Sportschießens in die Überlegungen einbezogen werden. Bei Biathlonwettbewerben wurde z.B. schon testweise mit Lasergeräten statt mit Schusswaffen „geschossen“.