Leider konnte sich die Regierungskoalition nicht überzeugen lassen, auf diesem Wege die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Wirtschaftskriminalität zu stärken. Gute Argumente für den Antrag gab es reichlich.
Im vorausgegangenen Fachgespräch des Arbeitskreises III „Demokratie, Kultur, Wissen und Bildung“ der Bundestagsfraktion DIE LINKE. erläuterte der stellvertretender Vorsitzender der Bezirksgruppe Zoll bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Wolfgang Dudda die Notwendigkeit der Einrichtung einer Bundesfinanzpolizei.
Die Ermittlungseinheiten des Zolls sind als Anhängsel des administrativ-finanziellen orientierten Führung in ihrer Tätigkeit gehemmt und organisatorisch nicht optimal aufgestellt. Die Führung des Zolls sieht sich als Dienstleister gegenüber der Wirtschaft. Das kollidiert aber allzu oft mit dem Kontrollauftrag der Zollfahndung. Schon aus diesem Grund wäre eine Trennung des administrativ-fiskalischen Bereiches vom Fahndungsbereich notwendig. Ein zusätzlicher Effekt wäre die Einsparung von fünf der sechs Mittelbehörden. Freiwerdende Potentiale könnten für den Ausgleich zahlreich fehlender Personalstellen genutzt werden. Mit Aufwertung der Fahndungsbereiche zur Bundesfinanzpolizei sollte diese eine zentrale Funktion für die Steuerfahndungsdienste der Länder bezüglich der grenzüberschreitenden Steuerkriminalität übernehmen. Dies würde auf eine Aufgabenverteilung vergleichbar mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern (LKA) hinauslaufen.
In all diesen Punkten bestand Übereinkunft zwischen den Positionen der GdP und der LINKEN. Bei zwei Themen gab es Differenzen. Und zwar die von der LINKEN geforderte Prüfung, inwiefern Ermittlungsbereiche des BKA bezüglich der grenzüberschreitenden Wirtschafts- und Finanzkriminalität der neuen Bundesfinanzpolizei zugeordnet werden sollten sowie die Einrichtung eines parlamentarischen Kontrollgremiums zur Überwachung der Einhaltung bürgerrechtlicher Standarts bei der neuen Behörde.
In der Diskussion des Innenausschusses als auch im Plenum zeigte sich eine klare Ablehnung der Regierungskoalition gegenüber dem Antrag der LINKEN. Allerding hatten CDU/CSU und FDP dieses Thema in der letzten und zu Beginn der jetzigen Legislatur noch ganz anders gesehen. Im aktuellen Koalitionsvertrag findet sich deshalb auch die Formulierung, dass die Schnittstelle Zoll/Bundespolizei beim Umbau der Sicherheitsarchitektur Beachtung finden solle. Mit dem Bericht der sogenannten Werthebach-Kommission und unter Druck des Bundesfinanzministers sind aber alle Pläne eines deutlichen Umbaus des Zolls vorerst auf Eis gelegt worden.
Leider haben auch SPD und Bündnis 90/Die Grünen dem Antrag der LINKEN nicht zugestimmt, sondern sich enthalten. Dies ist wohl weniger inhaltlich begründet als dem bevorstehenden Wahltermin geschuldet.
Die Zustimmung zu einem sinnvollen Vorschlag der LINKEN kam deswegen wohl nicht in Frage.