14. März 2014

Nationales Waffenregister – von der vollen Einsatzfähigkeit noch deutlich entfernt

Quelle: pixelio.de | ID: Peter Smola | 14.03.2014

Der damalige Innenminister Friedrich hatte das Anfang 2013 ans Netz gegangene Projekt des Nationalen Waffenregisters (NWR) zu seiner Inbetriebnahme überschwänglich gelobt. Ein Jahr, bevor die EU Waffenregister in ihren Mitgliedsstaaten zwingend einfordert, sei man fertig geworden.

Das ist viel Selbstlob, aber es passiert auch nicht allzu oft, dass IT-Projekte des Bundes pünktlich und ohne erhebliche Kostensteigerungen fertiggestellt werden. Zu erinnern ist an ELENA (JobCard) oder  an die elektronische Gesundheitskarte (eGK).

In den letzten Monaten sind immer wieder kritische Stimmen zu vernehmen gewesen, die von zahlreichen Fehleinträgen berichteten. In einer Kleinen Anfrage (siehe Anlage) hat deshalb Frank Tempel den Stand bei der Bundesregierung abgefragt. Trotzdem das Bundesinnenministerium für Selbstkritik nicht besonders bekannt ist, musste zugegeben werden das der Datenbestand bis 2017 durch einen „Masterplan Datenbereinigung“ von Fehleinträgen gesäubert werden wird. So stehe es auch im Gesetz und überhaupt sind die Waffenbehörden in den  Kommunen und die Innenministerien der Länder für die Richtigkeit verantwortlich. Wie viele der Datensätze zu den 5,4 Millionen Waffen und 1,46 Millionen Personen mit Waffenbesitzkarten bzw. Waffenscheinen falsch sind, wollte das Innenministerium nicht einschätzen. So bleibt es wohl bei der Bewertung der Zeitschrift der GdP „Deutsche Polizei 9/2013“: „…ungenaue oder schlicht falsche Eintragungen verhindern genau das, was das NWR liefern sollte, nämlich eine entscheidende Ermittlungs- und Fahndungshilfe, wenn Schusswaffen im Spiel sind.“

Die Kleine Anfrage bezweckte auch, herauszufinden welche legale Waffen für welche Nutzungsart und mit welchem Kaliber in Deutschland existieren. Es wäre z.B. interessant zu wissen, wie viele halbautomatische Waffen von Jägern bzw. von Sportschützen genutzt werden. Gibt es bei Jägern noch nachvollziehbare Gründe für die Nutzung von Halbautomaten, wird insbesondere von Waffenkritikern die Berechtigung bei Sportschützen infrage gestellt. Das Innenministerium ist dieser Antwort ausgewichen und hat nur die Gesamtzahl von 650.000 halbautomatischen Waffen benannt. Dies aus der Datenbank herauszulesen ist eigentlich ganz einfach. Es existieren laut Softwareschreibung die Einträge  „Sportschützen-Waffenbesitzkarte“ und „Waffenbesitzkarte für Vereine“.  Die beiden Zahlen müssten einfach addiert und mit den Einträgen für Halbautomaten abgeglichen werden. Aber es bestand offensichtlich kein Interesse dies zu tun.  

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