11. Dezember 2015 Nils Telgmann

Keine Veränderungen bei Vergabe von Ausnahmegenehmigungen bei Medizinal-Hanf!

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Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage die aus dem Bundestagsbüro Frank Tempel, mit Bezug auf die Anzahl von stattgegebenen Ausnahmegenehmigungen, seit Beginn des Jahres 2015, nach § 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes zur medizinischen Verwendung von Cannabis in Deutschland, lässt sich entnehmen, dass es keinerlei Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr gibt.

Im Jahr 2014 wurden 239 Anträge eingereicht. 2015 hingegen, gingen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 394 Anträge ein. Wobei hier nicht von einer Eins-zu-eins-Stattgabe jedes Antrages die Rede sein kann. Im ähnlichen Verhältnis, wie bei den Antragstellern, werden die Ausnahmebescheide stattgegeben. Von 239 Antragstellern wurden im Jahr 2014, 109 Anträge bewilligt. Im Verlauf diesen Jahres wurden aus einer Gesamtanzahl von 394 hingegen nur 185 Anträge genehmigt. Die Bundesregierung gab keine Auskunft über die Zahl der abgelehnten Anträge, sondern deutete darauf hin, dass aufgrund von Unvollständigkeit viele Anträge momentan nicht weiter bearbeitet werden können. Demnach gleicht es nach wie vor einem „bürokratischen Spießrutenlauf“, einen Antrag möglichst schnell genehmigt zu bekommen.

Die durchschnittliche Dauer des Prozesses von Beginn der Antragstellung bis zur eigentlichen Genehmigung seitens des BfArM, wurde mit 79 Tagen angegeben. Die Bundesregierung rechtfertigt die Bearbeitungszeit von mehr als zwei Monaten damit, dass das gesamte Verfahren meist unabhängig von der „reinen Bearbeitungszeit“ unnötig von Seiten der Patienteninnen und Patienten durch unvollständig eingereichte Anträge in die Länge gezogen wird. Hinzu kommt, dass das BfArM jede andere Therapieoption mit anderen verfügbaren Arzneimitteln nicht in Betracht zieht. Wohl vor dem Hintergrund die Anzahl der Patientinnen und Patienten möglichst gering zu halten.

Die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken ist in vielen Ländern für bedürftige Patientinnen und Patienten eine bewährte Therapiemethode: In Kanada besitzen mittlerweile rund 0,11 % der Bevölkerung eine Erlaubnis zur medizinischen Verwendung von Cannabis. In Israel beträgt die Quote von Cannabispatientinnen und -patienten schätzungsweise 0,15 % an der Gesamtbevölkerung, im US-Bundesstaat Oregon beträgt sie sogar 2,1 %. Würden diese Quoten auf Deutschland übertragen werden, entspreche das einer Zahl der mit Medizinal-Hanf behandelten Patientinnen und Patienten zwischen 80.000 und 1,6 Millionen. Im Vergleich werden in Deutschland, allerdings nur etwa 400 Patientinnen und Patienten mit Cannabis therapiert. Berücksichtigt man die Patientinnen und Patienten, die mit Dronabinol oder Sativex® therapiert werden, entspricht das, einem verschwindend kleinen Anteil der Bevölkerung von 5.000 bis 10.000 Personen deutschlandweit.

Obwohl weniger als die Hälfte der Anträge bewilligt wurden, teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort mit, dass mehr als die Hälfte der Antragsstellerinnen und Antragsteller von chronischen Schmerzen betroffen sind.