Die Bundesregierung hat in einer Kleinen Anfrage von Frank Tempel und der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Fragen zur Thematik der "Legal High"-Produkte beantwortet (siehe Anlage).
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte am 10. Juli 2014 entschieden, dass psychotrope Substanzen, die nicht betäubungsmittelrechtlich verboten sind, nicht als Arzneimittel angesehen werden können. Damit wurde der Rechtsauffassung der Bundesregierung und deutscher Gerichte widersprochen. Der Bundesgerichtshof ist in einem aktuellen Urteil dieser Rechtsauffassung gefolgt.
Dazu erklärt Frank Tempel:
"Dass eine Droge kein Arzneimittel ist, sagt uns der gesunde Menschenverstand. Es bleibt zu hoffen, dass die Entscheidungen der obersten Gerichte in Deutschland und Europa geeignet sind, diesen bei der Bundesregierung zu reaktivieren. Das Verbot um jeden Preis funktioniert jetzt nicht mehr. Das Arzneimittelrecht bringt nicht länger den Müll für das versagende Betäubungsmittelgesetz raus und das ist auch gut so.
Selbstverständlich brauchen wir eine vernünftige Regulierung von neuen Drogen, die gesundheitliche und gesellschaftliche Schäden minimiert. Doch wir dürfen auch nicht vergessen, dass das Phänomen der Legal Highs eine direkte Folge des Verbots von Cannabis anderen bekannten Drogen ist. Die Entscheidung des BGH sollten wir zum Anlass nehmen, das Scheitern der bisherigen Drogenpolitik zur Kenntnis zu nehmen und über eine grundsätzlich andere Drogenpolitik nachzudenken."