Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses - Sammelübersicht 13 zu Petitionen, Drucksache 18/513
Petition 2-17-15-2127-015279 u.a.
Der Petitionsausschuss hat in seiner Mehrheit aus Union und SPD beschlossen, die Petition zur Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten vom 21.10.2010 abzuschließen.
Ich möchte nachfolgend begründen, warum ich dieser Empfehlung nicht folgen werde.
Cannabiskonsum ist entgegen der realistischen und unstrittigen Gefahreneinschätzung in Deutschland kriminalisiert. Immer wieder erreichen mich Berichte von Bürgerinnen und Bürgern, die aufgrund ihres freizeitlichen Cannabiskonsums strafrechtlich verfolgt werden. Ebenso erreichen mich regelmäßig Meldungen von Konsumentinnen und Konsumenten, welche aus medizinischen Gründen auf Cannabis angewiesen sind und oftmals besitzen sie keinerlei Ausnahmegenehmigung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Eine erst kürzlich von mir gestellte Schriftliche Frage an die Bundesregierung (vgl. Drucksache 18/298 ) ergab in diesem Zusammenhang, dass das BfArM kaum Ausnahmegenehmigungen erteilt, obwohl die Anträge auf medizinischen Verwendung von Cannabis stark angestiegen sind. Dabei sind die monatlichen Therapiekosten bei vorhandener Ausnahmegenehmigung für Cannabispatienten sehr hoch und liegen bei bis zu 1500 € im Monat (vgl. Drucksache 17/3810). Diese werden von den Krankenkassen nicht übernommen.
Die Linksfraktion hat vor zwei Jahren ein Fachgespräch zum Antrag „Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs“ (Drucksache: 17/7196) durchgeführt. Dabei bestätigten die geladenen Experten, dass die Repression keinen Einfluss auf das Konsumverhalten besitzt. Der Deutsche Hanfverband sprach von ca. 100.000 Strafverfahren im Jahr. Ich selbst habe als Polizeibeamter Cannabiskonsumierende strafrechtlich verfolgen müssen. Dabei wurden nachweislich Berufskarieren zerstört, auch wenn die eigentliche Strafverfolgung wegen der sog. Regelung zur geringen Menge eingestellt wurde. Die Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin betonten im Fachgespräch, dass der moderate Konsum von Cannabis nicht schädlich ist. Die Annahme, dass Cannabis eine Einstiegsdroge sei, wurde bereits 1998 durch eine Studie, die vom damaligen Gesundheitsminister Seehofer in Auftrag gegeben wurde, widerlegt. Zahlreiche weitere Studien kamen zu eben jenem Ergebnis. Ausschlagend für Drogenkonsum sein vielmehr Faktoren wie Wohnregionen, Preis der Substanz, gesundheitliche Aspekte, Lebensplanung und Einfluss der Freunde, so Nicole Krumdiek von der Universität Bremen auf dem damaligen Fachgespräch.
Vier Jahre hat die Bearbeitung der Petition im Petitionsausschuss gedauert. Dabei wurden 32.000 Unterschriften für die Petition gesammelt und zwischenzeitlich 20 Mehrfachpetitionen in diesem Zusammenhang eingereicht. Ebenso existiert mittlerweile eine Resolution von 122 Strafrechtsprofessorinnen und –professoren an die Abgeordneten im Deutschen Bundestag in welcher sie die Einrichtung einer Enquête-Kommission des Bundestages zum Thema ‚Erwünschte und unbeabsichtigte Folgen des geltenden Drogenstrafrechts’ fordern. Sie bezeichnen in dieser Resolution den Zweck der Prohibition als „systematisch verfehlt“, bezeichnen die Prohibition als schädlich für die Gesellschaft, die Konsumierenden sowie unverhältnismäßig kostspielig.
Es ist also ziemlich offensichtlich, dass ein dringender Handlungsbedarf in der bisherigen Drogenpolitik und im aktuellen diesbezüglichen Strafrecht besteht. Die anhaltende Kriminalisierung von Cannabiskonsumierenden muss endlich beendet werden. Länder wie Uruguay, Portugal, Niederlande, Belgien, verschiedene Bundestaaten der USA u. a. Ländern zeigen, dass ein anderer Weg möglich ist. Verhindern sie nicht die notwendige Debatte sondern stellen sie sich endlich dieser und sorgen sie für eine Regulierung des Cannabiskonsums in Deutschland unter Verwendung des bestehenden Jugend- und Verbraucherschutzes. Ihr eigentliche Kritiker werden dann nur noch die illegalen Verkaufsstrukturen sein, die seit Jahrzehnten durch die Illegalität gut verdienen.