Nacktscanner an Flughäfen sind teuer und bringen kaum Sicherheitsgewinn
12.08.2010
Das Bundesinnenministerium hat den Test von Nacktscannern an Flughäfen ab Ende September bekanntgegeben. Trotz der angekündigten technischen Änderungen, die eine Verbesserung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte bewirken sollen, bleibt ein Hauptkritikpunkt an der Einführung der teuren Technik bestehen: Der Sicherheitsgewinn der Scanner wird nur minimal ausfallen. Es ist nicht möglich, Sprengstoffe in Körperöffnungen ausfindig zu machen. Terroristen ist dieser Umstand bekannt. Sie werden sich bei einer Anschlagplanung darauf einstellen.
Somit bleibt nur die Detektion von nichtmetallischen Gegenständen, die als Waffen benutzbar sind oder von Sprengstoffen, die unter der Kleidung versteckt werden. Beim ersten Szenarium sind Flugbegleiter in der Lage Anschläge dieser Art zu verhinder. Das zweite Szenarium ist unwahrscheinlich, wenn der Transport von Sprengstoffen in Körperöffnungen erfolgversprechender ist.
In der Mitteilung des Innenministeriums wird eingeräumt, dass die Geräte nicht serienreif seien und „eher zu oft, als zu selten anschlagen“. Dies liegt in der Natur dieser technischen Lösung. Die Unterscheidung von unter der Kleidung versteckten Sprengstoffen und z.B. Inkontinenzprodukten ist extrem schwierig. Wird die Technik zu großzügig eingestellt, wird nichts detektiert. Bei restriktiver Einstellung vervielfachen sich die Alarme und somit die nötigen Körpervisitationen. Das Ergebnis der Nacktscannertests wird also darin bestehen, entweder gar keinen Sicherheitsgewinn zu haben oder die Abläufe an bei der Abfertigung massiv zu stören. Wie die steigender Zahl der Leibesvisitationen bei schon bestehenden Personalmangel der Bundespolizei an Flughäfen realisiert werden soll, bleibt das Geheimnis des Innenministeriums. Der Persönlichkeitsschutz wird mit einem Anstieg von Visitationen konterkariert.
Den Flugreisenden wird ein vermeintlicher Sicherheitsgewinn über steigende Luftsicherheitsgebühren in Rechnung gestellt, die Abfertigung wird absehbar verlangsamt und die ehedem überlastete Bundespolizei mit zusätzlichen Aufgaben überfordert. So etwas ist überflüssiger, politischer Aktivismus, ein weiterer Eingriff in Persönlichkeitsrechte und kein Beitrag zu öffentlicher Sicherheit.
Frank Tempel
Altenburg, 12.08.2010
